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Fälle für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Fälle für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Das Klausurenbuch von Werner und Saenger ist seit Jahren auf dem Markt und für die Vorbereitung auf die Prüfungen im Hauptteil des Studiums sowie auf den Pflichtfachbereich des ersten Examens ein probates und beliebtes Hilfsmittel für Studenten. Die Neuauflage bietet weiterhin den engen Zusammenhang zum Buch „Fälle für Anfänger im Bürgerlichen Recht“ und ist insoweit eng an der universitären Lehre orientiert, als die Fälle, so das Versprechen im Vorwort, zur Bearbeitung gestellt wurden und so auftretende Fragen und Details in die Lösungsvorschläge aufgenommen werden konnten. Insgesamt 24 Fälle harren der Bearbeitung und verteilen sich inklusive Verzeichnissen auf weniger als 300 Buchseiten, sodass auch ein echter Anreiz besteht, das Werk in absehbarer Zeit diszpliniert zu bewältigen. Thematisch sind die Fälle vielfältig und verknüpfen materiell-rechtliche Probleme aller Art aus allen Büchern des BGB. Die Lösungserwartungen orientieren sich dabei streng am Gutachtenstil, sodass kein verkapptes Examen mit prozessualer Aufhängung droht. Abgesehen von einem „Ausrutscher“, der für meinen Geschmack ein wenig lang geraten ist, halten sich die Fälle allesamt in einer Marge zwischen 7-11 Seiten für Sachverhalt und Lösungsskizze. Wenn man einmal in die Details hineingeht, als pars pro toto habe ich Fall 3 ausgewählt, der in der Praxis so durchaus auch entschieden werden müsste, so ist der erste Eindruck sehr positiv: der Sachverhalt ist komplex ohne überfordernd zu sein, die Problemkomplexe werden zwar gemischt, aber in einem thematisch sinnvollen Kontext zusammengefügt. So werden Klassiker wie die Verkehrssicherungspflicht als Aufhänger genutzt, um das Entstehen einer Sonderrechtsbeziehung zu prüfen. Die nachfolgende Frage der Verletzungshandlung im Rahmen des § 280 BGB und des § 823 BGB sowie die Frage der Übertragbarkeit von Regeln und Wertungen des Vertragsrechts auf das Deliktsrecht spielen gut zusammen. Als Sahnehäubchen ist dann noch eine AGB-Prüfung eingebaut sowie eine alternative Fallgestaltung, in der Dritte in das Sonderrechtsverhältnis einzubeziehen sind. Auch ein anderer Fall, Nr. 13, erfreut mit klassischen Problemkomplexen, diesmal im Bereicherungsrecht mit Dreiecksverhältnis, Gewinnabschöpfung oder auch Fragen der Entreicherung. Stets am Ende der Fälle angefügt sind Hinweise auf weiterführende Literatur. Teilweise finden sich auch Skizzen zur Lösung in der Aufbereitung selbst. Und zu Beginn des Werks erhalten die Leser Prüfungsschemata für alle möglichen Anspruchskonstellationen. Das Klausurenbuch ist vielfältig und anspruchsvoll und deckt eine enorme Bandbreite von Themen ab. Es ist ein wertvoller Begleiter im Studium für das Zivilrecht und dürfte so manchem Examenskandidaten gute Dienste bei der Wiederholung von Grundwissen vor den Abschlussprüfungen leisten.

Das Klausurenbuch von Werner und Saenger ist seit Jahren auf dem Markt und für die Vorbereitung auf die Prüfungen im Hauptteil des Studiums sowie auf den Pflichtfachbereich des ersten Examens ein probates und beliebtes Hilfsmittel für Studenten. Die Neuauflage bietet weiterhin den engen Zusammenhang zum Buch „Fälle für Anfänger im Bürgerlichen Recht“ und ist insoweit eng an der universitären Lehre orientiert, als die Fälle, so das Versprechen im Vorwort, zur Bearbeitung gestellt wurden und so auftretende Fragen und Details in die Lösungsvorschläge aufgenommen werden konnten. Insgesamt 24 Fälle harren der Bearbeitung und verteilen sich inklusive Verzeichnissen auf weniger als 300 Buchseiten, sodass auch ein echter Anreiz besteht, das Werk in absehbarer Zeit diszpliniert zu bewältigen.

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Thematisch sind die Fälle vielfältig und verknüpfen materiell-rechtliche Probleme aller Art aus allen Büchern des BGB. Die Lösungserwartungen orientieren sich dabei streng am Gutachtenstil, sodass kein verkapptes Examen mit prozessualer Aufhängung droht. Abgesehen von einem „Ausrutscher“, der für meinen Geschmack ein wenig lang geraten ist, halten sich die Fälle allesamt in einer Marge zwischen 7-11 Seiten für Sachverhalt und Lösungsskizze.

Wenn man einmal in die Details hineingeht, als pars pro toto habe ich Fall 3 ausgewählt, der in der Praxis so durchaus auch entschieden werden müsste, so ist der erste Eindruck sehr positiv: der Sachverhalt ist komplex ohne überfordernd zu sein, die Problemkomplexe werden zwar gemischt, aber in einem thematisch sinnvollen Kontext zusammengefügt. So werden Klassiker wie die Verkehrssicherungspflicht als Aufhänger genutzt, um das Entstehen einer Sonderrechtsbeziehung zu prüfen. Die nachfolgende Frage der Verletzungshandlung im Rahmen des § 280 BGB und des § 823 BGB sowie die Frage der Übertragbarkeit von Regeln und Wertungen des Vertragsrechts auf das Deliktsrecht spielen gut zusammen. Als Sahnehäubchen ist dann noch eine AGB-Prüfung eingebaut sowie eine alternative Fallgestaltung, in der Dritte in das Sonderrechtsverhältnis einzubeziehen sind.

Auch ein anderer Fall, Nr. 13, erfreut mit klassischen Problemkomplexen, diesmal im Bereicherungsrecht mit Dreiecksverhältnis, Gewinnabschöpfung oder auch Fragen der Entreicherung.

Stets am Ende der Fälle angefügt sind Hinweise auf weiterführende Literatur. Teilweise finden sich auch Skizzen zur Lösung in der Aufbereitung selbst. Und zu Beginn des Werks erhalten die Leser Prüfungsschemata für alle möglichen Anspruchskonstellationen.

Das Klausurenbuch ist vielfältig und anspruchsvoll und deckt eine enorme Bandbreite von Themen ab. Es ist ein wertvoller Begleiter im Studium für das Zivilrecht und dürfte so manchem Examenskandidaten gute Dienste bei der Wiederholung von Grundwissen vor den Abschlussprüfungen leisten.

geschrieben am 09.02.2020 | 393 Wörter | 2426 Zeichen

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